Als ordentlich gewähltes Mitglied dieses Gemeinderates sehe ich es als meine Pflicht an, das Verfahren der nicht öffentlichen Verhandlungen mit Nachdruck zu rügen.
Nach §35 (1) Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Beratungen grundsätzlich öffentlich abzuhalten, es sei denn, es werden Interessen Einzelner tangiert.
Die Verhandlungen über den Nachtragshaushalt 2019 und den Haushaltsplanansatz 2020 sind daher öffentlich abzuhalten.
Gerade durch die Umstellung auf das neue Rechnungswesen Doppik ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu geben, die es ihnen ermöglichen, die finanziellen Herausforderungen, die das neue System mit sich bringt, besser zu verstehen.
Unsere Nachbargemeinde Niederstetten macht es uns vor, wie die Bürgerschaft mitgenommen werden kann. Dort wurden vor kurzem die Haushaltsvorberatungen in zwei öffentlichen Sitzungen abgehalten.
Weikersheim macht dem hingegen nach wie vor den Eindruck, als hätte es etwas zu verbergen. Die Weikersheimer Bürgerschaft erhält nur gefilterte Aussagen und Fakten, ohne die Möglichkeit, die Entscheidungsfindungen nachvollziehen zu können. So stehen der Gemeinderat und die Verwaltung aus meiner Sicht wieder in der Kritik und müssen sich wieder einmal den Vorwurf der mangelnden Transparenz gefallen lassen.
Da die Vorgehensweise der Stadt Weikersheim gegen den §35 (1) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verstößt, rüge ich hiermit die Verwaltung und den gesamten Gemeinderat.
Ich bitte meine Rüge zum Protokoll zu nehmen und fordere Sie auf, die Haushaltsvorberatungen künftig öffentlich abzuhalten.