Die unechte Teilortswahl hat ihre Tücken

Veröffentlicht am 29.06.2023 in Aktuelles

Die unechte Teilortswahl hat ihre Tücken .... 26.06.2023

Der Deutsche Städtetag hat es ganz deutlich formuliert: Nur die Abschaffung der unechten Teilortswahl schafft Rechtssicherheit!

Rechtssicherheit bedeutet, dass die Wahl des Gemeinderates nicht angegriffen werden kann.

Es spielt keine Rolle, ob die prozentualen Abweichungen bei der Vergabe der Gemeinderatssitze im Verhältnis zu den Wählerstimmen klein oder groß sein werden. Wer sich daran stört, hat das Recht die Wahl anzufechten.

Geschieht das, ist die Stadtverwaltung mit dem Gemeinderat handlungsunfähig. Sollte eine Neuwahl des Rates notwendig werden, ist die Gefahr jedoch keineswegs gebannt, wie sich bei der zweiten Anfechtung in Tauberbischofsheim zeigt. Durch die Neuwahlen werden erhebliche Kosten produziert. Doch viel schlimmer wiegt die Handlungsunfähigkeit der Kommune. Fördermittel müssen beantragt oder abgerufen, kommunale Aufträge vergeben, Zukunftsplanungen auf den Weg geschickt werden. Überall, wo die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich ist, wird die Arbeit der Verwaltung ausgebremst.

 

Die Sorge, dass die Teilorte nur durch Gemeinderäte mit Wohnsitz im Teilort gut repräsentiert sind, ist unbegründet. Denn im Gegensatz zur Kernstadt verfügen die Teilorte über einen Ortschaftsrat. Dessen Vorsitz steht im direkten Austausch mit der Stadtverwaltung. Die Ortsvorsteher sind in den Gemeinderatssitzungen zugegen und können Auskunft zu Belangen des Teilorts geben. In Weikersheim klappt der Austausch zwischen Teilorten mit Ortschaftsrat, den Gemeinderäten und der Stadtverwaltung sehr gut.

Auch wäre es fatal zu glauben, dass ein Gemeinderat mit Wohnsitz im Ortsteil überwiegend für die Belange genau dieses Ortsteils im Rat zugegen ist. Denn laut Gemeindeordnung sind die Gemeinderäte verpflichtet, die Vertretung der gesamten Bürgerschaft der Kommune zu übernehmen. 

Die unechte Teilortswahl wurde nach der Eingemeindung der Teilorte in den Jahren 1972 bis 1975 eingeführt. Sie sollte für zwei Wahlperioden, sprich 10 Jahre, aufrechterhalten werden. Danach ging man davon aus, das Wir-Gefühl sei so gestärkt, dass auf die Teilortswahl verzichtet werden könnte. Das hat in ganz Deutschland funktioniert. Nur in Baden-Württemberg waren 2019 noch ca. 30 Prozent der Kommunen mit der unechten Teilortswahl beschäftigt. Dieser Anteil verringert sich bis 2024 weiter und das aus guten Gründen.

Denn die unechte Teilortswahl hat ihre Tücken: Die Wählerschaft kann das Wahlsystem nicht einwandfrei nachvollziehen und es gibt vermehrt ungültige Wahlzettel. Fehlende KandidatInnen auf den Listen in den Teilorten führen zur Überrepräsentanz einzelner Teilorte oder einzelner Listen. Auch werden immer wieder zusätzliche Überhangmandate notwendig. Diese blähen den Gemeinderat unnötig auf und verursachen zusätzliche Kosten.   

Viele Teilorte sind durch die Zusammenfassung der Wohnbezirke (3 Bezirke) bereits jetzt schon nicht mehr mit Gemeinderäten vertreten. (Im Moment sind das: Honsbronn, Bronn, Oberndorf, Queckbronn, Haagen) Mit einer weiteren Zusammenfassung der Wohnbezirke wird die Vertretungssituation nicht besser.

Ich persönlich bin Weikersheimerin aus dem Teilort Elpersheim. Für mich gehören alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob im Teilort oder der Kernstadt wohnhaft, zu meiner Stadt Weikersheim. Mein Anliegen und meine Aufgabe als Gemeinderätin ist es, alle Bürgerinnen und Bürger gleich und fair im Gemeinderat zu vertreten. Und gerade Weikersheim zeichnet ein sehr schönes Bild, wenn es um Entscheidungen des Gemeinderates für Investitionen in den Teilorten geht. Sei es die Brücke und das Wohnumfeld in Haagen, die Veranstaltungshallen in Schäftersheim und Elpersheim, das Schulhaus-Bauprojekt in Laudenbach mit Feuerwehr, die Sanierungsarbeiten an Straßen und der Ortschaftsverwaltung in Queckbronn oder die vielen neuen Wohngebiete. Des sind nur einige der Projekte, die der Gemeinderat, egal ob mit Wohnsitz in Weikersheim oder in einem der Teilorte, auf den Weg geschickt hat.

Deshalb bin ich davon überzeugt, wir sollten die Sorge, die Teilorte würden kein Gehör im Gemeinderat bei Abschaffung der unechten Teilortswahl haben, als unbegründet sehen. Vielmehr haben wir es hier mit einem Relikt von vor 50 Jahren zu tun…  Es ist jetzt an der Zeit, dass auch die Stadt Weikersheim mit ihren Teilorten sich zukunftsorientiert zeigt und vor allem dafür sorgt, dass Rechtssicherheit besteht und  gleichzeitig die Stadtverwaltung Entlastung erfährt.

 Anja Lotz, Gemeinderätin Stadt Weikersheim

 

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