Öffentliche Stellungnahme der Fraktionsgemeinschaft zum Tagesordnungspunkt 4 der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2019

Veröffentlicht am 24.02.2019 in Fraktion

Warum die SPD/UB/Piraten Fraktionsgemeinschaft der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Betrieb der Tauberphilharmonie nicht zugestimmt hat?

 

Die Fraktionsgemeinschaft SPD/UB/Piraten hat sich immer für den Neubau einer multifunktionalen Stadthalle am Standort der bisherigen Halle ausgesprochen, die alle Bürgerinnen und Bürger für ihre vielfältigen Interessen nutzen und bezahlen können.

Daher haben wir den Grundsatzbeschluss zum Bau der Tauberphilharmonie abgelehnt.

Wir halten die Vermarktung von Kulturveranstaltungen nicht für die originäre Aufgabe von Städten in der Größenordnung von Weikersheim.

Mit der Überführung der Tauberphilharmonie in eine Anstalt des öffentlichen Rechtes wird die Entscheidungs- und Kontrollfunktion des Gemeinderates als Hauptorgan der Gemeinde nach § 24 Absatz 1 GemO Baden-Württemberg aus unserer Sicht weitgehend eingeschränkt.

Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir sowohl die Satzung zur Gründung der Tauberphilharmonie als eine Anstalt des öffentlichen Rechtes als auch deren öffentlichen Betrauungsakt ab.


 

ANMERKUNG der SPD/UB/Piraten Fraktionsgemeinschaft

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg definiert das Wesen und die Aufgaben der Gemeinde in § 10 (2) folgendermaßen:

Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Die Einwohner sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen.

Weiter wird in §102 a (8) zur selbständigen Kommunalanstalt ausgeführt:

Die Gemeinde unterstützt die selbstständige Kommunalanstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie ist verpflichtet, die selbstständige Kommunalanstalt mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten und für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten.

(Quellennachweis:  GemO Ba-Wü., aktuellste Fassung vom 23.02.2019)

Den gesetzlichen Ausführungen steht die Aussage von Bürgermeister Klaus Kornberger im Zeitungsbericht der FN vom 02.02.2019 zur Gemeinderatssitzung vom 31.01.2019 entgegen,

die Stadt werde den Zuschuss auf 300.000 Euro für die Tauberphilharmonie deckeln.

Auf Nachfrage unseres Fraktionsmitgliedes Günter Köhnlechner in der öffentlichen Sitzung am 21.02.2019 an Herrn Haas von Kommunalaufsicht beim Landratsamt Tauberbischofsheim, ob die Stadt eine Deckelung ihrer Zuschusspflicht, wie von Herrn Kornberger in der Zeitung ausgeführt, überhaupt vornehmen könne, musste dieser verneinen.

Herr Kornberger erklärte daraufhin sinngemäß, dass seine Aussage sich nur auf die Erstausstattung bezogen hätte und nicht pauschal für künftige Jahre gesehen werden könne.

 

Die SPD/UB/Piratenfraktionsgemeinschaft hat mehrfach betont, dass die für 2019 bezifferte Zuschusspflicht der Gemeinde von 271.800 Euro an die Anstalt des öffentlichen Rechts, Tauberphilharmonie, folgende Kostenfaktoren noch nicht berücksichtigt hat:

  • Gebäudeabschreibung
  • Instandhaltung
  • Wartung
  • Dienstleistungen der inneren kommunalen Verrechnung/Rechnungsstellung
  • Nicht ausgelastete Veranstaltungen und Veranstaltungstage.

 

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