SPD/UB beantragt Weichenstellung für Jugendgemeinderat

Veröffentlicht am 21.12.2020 in Fraktion

Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob bei den Schülern und Jugendlichen der Stadt Weikersheim ein Interesse an einem Jugendgemeinderat bzw. einem Jugendausschuss besteht.

Dieses Interesse soll durch eine Umfrage ermittelt werden. Sie soll durch einen Aufruf im Amtsblatt, den Fränkischen Nachrichten und besonders durch Kooperation mit den Weikersheimer Schulen (Behandlung des Themas im Fach Gemeinschaftskunde; Aushang) vorbereitet werden. Nach Beendigung dieser Umfrage unterrichtet die Verwaltung den Gemeinderat über die Art und Weise der Umfrageermittlung und deren Ergebnis.

Sollte die Resonanz positiv ausfallen, legt der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg die Modalitäten für die Einrichtung eines Jugendgemeinderates bzw. Jugendausschusses in der Gemeinde Weikersheim fest.

Der Jugendrat sollte durch eine Geschäftsstelle in der Verwaltung in seiner Arbeit unterstützt werden sowie durch die vorhandene Sozialarbeit pädagogisch betreut werden.

Dem Jugendrat wird ein Kostenbudget, verabschiedet vom Gemeinderat, zur Verfügung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass der Dachverband der Jugendgemeinderäte die Aufgabe hat, die gewählten Vertreter der Jugendlichen in ihrer Arbeit zu unterstützen, indem er bei Schwierigkeiten hilft, für einen überregionalen Erfahrungsaustausch zuständig ist und gemeinsame Projekte auf Landesebene organisiert.

Begründung:

Durch die Änderung der Gemeindeordnung Baden- Württemberg zum 01.12.2015 wurde in § 41 a die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen neu geregelt. Demnach sollen Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.

Mit dem § 41 werden die Jugendlichen dazu aufgefordert, ihre eigenen Angelegenheiten zu artikulieren und die Durchsetzung von berechtigten Anliegen nach kommunalpolitischen Regeln zu erreichen. Sie lernen nicht nur theoretisch, sondern in der Praxis demokratische Strukturen und Verfahrensweisen kennen und sich politisch zu engagieren.

Ohne eine offizielle Jugendvertretung gibt es für die Jugendlichen kein Anhörungs-, Rede-, Antrags- und Entscheidungsrecht und damit auch keine Mitbestimmung in den sie betreffenden Angelegenheiten der Gemeindepolitik.

Für die künftige Gestaltung unserer Kommune ist es aus unserer Sicht elementar wichtig, der Jugend die Möglichkeit auf freie Entscheidungsmöglichkeiten bei jugendrelevanten Themen einzuräumen.

Wir, die SPD/UB Fraktion, sind davon überzeugt, dass bei den jungen Menschen im Stadtgebiet von Weikersheim ein großes politisches Interesse vorhanden ist.

Jugendgemeinderäte sind in Baden-Württemberg eine politische Besonderheit. Mit circa 100 Jugendgremien steht Baden-Württemberg an der Spitze aller Bundesländer und stellt ungefähr genauso viele Jugendratseinrichtungen wie alle deutschen Bundesländer zusammen. Die politische Beteiligung der Jugend findet sowohl in kleinen Gemeinden als auch in Großstädten statt.

Die Jugendlichen sind zumeist zwischen 12 und 18 Jahre jung. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich und macht einen Jugendgemeinderat dadurch einzigartig.

Wir bitten die Fraktionen, unserem Antrag zuzustimmen.

Anja Lotz                     Martina Seyfer                       Oliver Gutöhrlein

Hildegard Buchwitz-Schmidt                                    Günter Köhnlechner

 

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