Die SPD/UB-Fraktion des Gemeinderates Weikersheim beantragt:
Die Verwaltung fügt den Einberufungsschreiben zu den zukünftigen Sitzungen des Gemeinderates, des Technischen- und Verwaltungsausschusses und der Eigenbetriebe (Musikakademie, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Wasser- und Abwasserversorgung) sowie AÖR Tauberphilharmonie alle sitzungsrelevanten Unterlagen bei, soweit „nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen“, und sieht konsequenterweise von Tischvorlagen ab.
Begründung:
§34 GemO Ba-Wü schreibt grundsätzlich vor, dass der Einberufung des Gemeinderates neben der Mitteilung der Verhandlungsgegenstände auch die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen sind.
Als Vertreter der gesamten Bürgerschaft sind Gemeinderäte verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln (§ 43,1 GemO Ba-Wü). Daraus ergibt sich für das Ehrenamt eine große Sorgfaltspflicht. Eine gewissenhafte Entscheidungs- und Abstimmungsfähigkeit setzt demnach voraus, dass den Gemeinderäten alle Informationen zu den Tagesordnungspunkten im Vorfeld umfänglich bekannt sein müssen.
Eine Übergabe sitzungsrelevanter Unterlagen als sogenannte „Tischvorlage“ zu Sitzungsbeginn schränkt das Informationsrecht der Gemeinderäte ein und lässt nicht zu, dass sie ihren Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen können.
Eine ordentliche Recherche, die Besprechung in der Fraktion und überfraktionell kann sinnvoller Weise nur erfolgen, wenn alle sitzungsrelevanten Unterlagen wenigstens eine Woche vor der Sitzung zur Verfügung stehen.
Anja Lotz Martina Seyfer Oliver Gutöhrlein
Hildegard Buchwitz-Schmidt Günter Köhnlechner